Winterdienst

Zum Winterdienst verpflichtet sind die Eigentümer, deren Grundstücke an öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen angrenzen. Die Verpflichtung gilt auch für Eigentümer von Grundstücken, die nur indirekt an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen (Grundstücke, die zum Beispiel durch Stützmauern, Böschungen, Straßen- und Baumgräben, Rasen- und Anlagenstreifen etc. getrennt sind)

Wir unterstützen Sie zuverlässig bei der pflichtgerechten Erfüllung dieser Auflagen.

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Zu unserem Angebot gehören u.a. folgende Leistungen:

• Schneeräumarbeiten (Gehwege, Parkplätze, Bürgersteig)

• Streuen von Salz

• Entleerung von Wasserleitungen